Der Vorstand des Fördervereins stellt sich vor (von links):

Ina Eißner (Stellvertreterin); Silke Bauer (Vereinsvorsitzende); Sandy Wolf (Finanzen); 

Präsentation Mitgliederversammlung 2022
MV 2023.pdf
PDF-Dokument [7.4 MB]

 

 

Grandios!!! Es ist geschafft!!!

 

Die Vorbereitungen unserer Projektwoche anlässlich des 111. Geburtstages unserer Schule im Oktober 2020 können dank der vielen Unterstützer unseres Projektes beginnen. Wir haben viele Eltern, Lehrer, Freunde und Förderer der Friedensschule für unsere Aktivitäten begeistern und zum Mitmachen bewegen können, und es hat sich gezeigt:


                                              "VIELE SCHAFFEN MEHR"!

 

Wir freuen uns auf die Umsetzung vieler Ideen unserer Schüler und hoffen auf ein tolles Fest, zu dem wir schon jetzt alle Unterstützer herzlich einladen.

 

Die Friedensschule Plauen und die Projektleiterin sagen DANKE für die tolle Unterstützung!

 

Silke Bauer | Febr. 2020

 

https://vrbank-bayreuth-hof.viele-schaffen-mehr.de/111jahre-friedensschule-plauen

Ehemaligen-Volleyballturnier

 

Nach anstrengenden, spannungsgeladenen fünf Stunden stand der verdiente Sieger unseres Turnieres fest:

 

Die fliegenden Schmetterlinge

 

Auch wenn der Spaßcharakter dominierte, wurden alle Spiele ernst genommen und von teils frenetischem Beifall begleitet.

 

Dank an alle Initiatoren, Mitwirkende und Helfer! Am Ende gab es besonders stürmischen Applaus für das Hirn und die lenkende Hand des Ganzen - unsere Frau Bauer!

 

Nicht nur vereinzelt hörte man am Abend die Meinung, dass die Veranstaltung eine Neuauflage verdient hat...

 

 

Sponsorenlauf

 

Den Sponsorenlauf vom 4. Okt. 2019 können wir als vollen Erfolg verbuchen! Der Regen dieser Woche hatte extra für die Läufer einmal kurz ausgesetzt, so dass alle Schüler mit großem Einsatz daran gehen konnten, ihre Geldgeber zu erleichtern und die finanzielle Grundlage für unsere Festwoche im Oktober 2020 zu legen.

 

Unterstützung bekommen wir von der VR Bank Bayreuth-Hof eG. Vielen Dank!

 

Achtung Fördervereinsmitglieder!

 

Liebe Vereinsmitglieder,

 

wie im Vorfeld der Mitgliederversammlung bekannt gegeben, wurde am 06.02.2017 über die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge abgestimmt. Viele Mitglieder haben dabei die Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe genutzt.

 

Mit großer Mehrheit wurde beschlossen, dass der Mitgliedsbeitrag

              für Schüler bei 1,00 €/Jahr bleibt und die Beiträge

              für Erwachsene ab sofort bei 10,00 €/Jahr liegen.

 

Bitte beachten Sie, dass die Beiträge immer am ersten Montag im April eingezogen werden.

 

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und Unterstützung!

 

Silke Bauer

Vereinsvorsitzende

 

 

Aktuelle Beitrittserklärung mit SEPA-Mandat

 

Unsere Schulförderpreisträger 2018

 

 

Herzlichen Glückwunsch und Dank für Euer vielfältiges Engagement!

Schülerinnen der Friedensschule sammeln für Förderverein

 

Sophia und Melissa, Schülerinnen der Klasse 5c der Friedensschule, waren am Samstag, den 16. April 2016 beim alljährlichen Flohmarkt der Druckerei Ott und boten ihrerseits Spielzeug, Spiele und eigene Kunstwerke an. Dabei feilschten und handelten sie schon wie die Großen.

Hintergrund war aber nicht (nur) das Aufbessern des Taschengeldes, sondern vor allem das Sammeln von Geld für den Förderverein der Friedensschule, der den Kauf der Hausaufgaben-hefte für das nächste Schuljahr bezuschusst. Die beiden Mädchen wurden für ihr Engagement gelobt und kamen sogar in die Zeitung! (Der Zeitungsartikel kann durch Clicken den Links heruntergeladen werden).

Danke, Mädels!

Vollständiger Artikel.jpg
JPG-Datei [778.4 KB]

Schulförderpreise für Schülergruppen 2015

 

Für herausragende Leistungen im Landesmaßstab Sachsens wurden die Fußballer der WK III und der Neigungskurs "Total Sozial" mit einem Sonderschulförderpreis geehrt.

 

 

Die Ehrung wurde im Beisein der verantwortlichen Lehrer Herrn Heinze und Frau Bauer von Frau Bonitz-Beer von der Sparkasse Vogtland vorgenommen.

 

VEREINSSATZUNG

§ 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr
( 1 ) Der Verein führt den Namen “Verein der Schüler, Freunde und Förderer der Friedensschule - Mittelschule Plauen”
Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz “e.V.“ führen.
( 2 ) Sitz des Vereins ist Plauen.
( 3 ) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins
( 1 ) Der “Verein der Schüler, Freunde und Förderer der Friedensschule - Mittelschule Plauen“ verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
( 2 ) Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung und Erziehung, sowie der Kunst, Kultur und des Sports der Schüler der Friedensschule Plauen
Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Beschaffung und Verwaltung von finanziellen Mitteln für die steuerbegünstigten Zwecke verwirklicht. Dabei sollen vor allem besondere Leistungen und eine sinnvolle Beschäftigung der Schüler gefördert werden.
( 3 ) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Vereins. Es darf keine Person durch Abgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
( 1 ) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person werden. Bei minderjährigen Schülern ist die Unterschrift eines Personensorgeberechtigten vorzulegen.
( 2 ) Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag.
( 3 ) Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung ernannt.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
( 1 ) Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
( 2 ) Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären.
( 3 ) Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es:
a) schuldhaft das Ansehen oder die Interessen des Vereins in schwerwiegender Weise geschädigt oder die ihm nach der Satzung obliegenden Pflichten wiederholt verletzt hat oder

b) mit mehr als zwei Jahresbeiträgen im Rückstand ist und trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung des Ausschlusses die rückständigen Beiträge nicht eingezahlt hat. Vor dem Ausschluss ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied mit Einschreiben gegen Rückschein zuzustellen. Es kann innerhalb einer
Frist von einem Monat ab Zugang schriftlich Berufung beim Vorstand einlegen.
Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung. Macht das Mitglied vom Recht der Berufung innerhalb der Frist keinen Gebrauch, unterwirft es sich dem Ausschließungsbeschluss.

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
( 1 ) Jedes Mitglied hat das Recht, bei der Unterstützung des Vereins aktiv mitzuwirken und an gemeinsamen Veranstaltungen teilzunehmen. Jedes Mitglied hat gleiches Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.
( 2 ) Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen des Vereins zu fördern, insbesondere regelmäßig seine Mitgliedsbeiträge zu leisten und soweit es in seinen Kräften steht, die Veranstaltungen des Vereins durch seine Mitarbeit zu unterstützen.

§ 6 Mitgliedsbeiträge
( 1 ) Bei der Aufnahme in den Verein wird der Jahresbeitrag fällig.
( 2 ) Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
( 3 ) Ehrenmitglieder sind von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit.

§ 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 8 Vorstand
( 1 ) Dem Vorstand des Vereins obliegen die Vertretung des Vereins nach § 26 BGB und die Führung seiner Geschäfte. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlungen einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung,
b) die Ausführungen von Beschlüssen der Mitgliederversammlung,
c) die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Anfertigung des Jahresberichtes,
d) die Entgegennahme der Aufnahmeanträge zur Aufnahme neuer Mitglieder.
( 2 ) Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Der Verein wird von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.
( 3 ) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes. Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eines Mitglieds sind zulässig.
( 4 ) Der Vorstand tritt bei Bedarf zusammen. Der Vorstand ist gemeinsam
beschlussfähig.
( 5 ) Die Beschlüsse des Vorstandes sind zu protokollieren und von den Mitgliedern des Vorstandes zu unterschreiben.

( 6 ) Das Amt des Vereinsvorstandes wird ehrenamtlich ausgeübt. Die Mitgliederversammlung kann beschließen, dass dem Vorstand für seine Vorstandstätigkeit eine angemessene Vergütung gezahlt wird.

§ 9 Mitgliederversammlung
( 1 ) Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten:
a) Änderung der Satzung,
b) Neugründung des Vereins,
c) Auflösung des Vereins,
d) die Aufnahme neuer Vereinsmitglieder, die Ernennung von Ehrenmitgliedern sowie den Ausschluss von Mitgliedern aus dem Verein,
e) die Wahl und die Abberufung der Mitglieder des Vorstandes,
f) die Entgegennahme des Jahresberichtes und die Entlastung des Vorstandes,
g) die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
( 2 ) Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen durch persönliche Einladung mittels Brief einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung mitzuteilen.
(3 ) Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Jedes Vereinsmitglied kann bis spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Über Anträge zur Tagesordnung, die vom Vorstand nicht angenommen wurden oder die erstmals in der Mitgliederversammlung gestellt werden, entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Dies gilt nicht für Anträge, die eine Änderung der Satzung, die Auflösung des Vereins oder Änderung der Mitgliedsbeiträge zum Gegenstand haben.
( 4 ) Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt. Soweit die Umstände dies zulassen ist eine Ladungsfrist von 2 Wochen einzuhalten und die Tagesordnung mit der Einladung bekannt zu geben.
( 5 ) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom Stellvertreter und bei dessen Verhinderung von einem durch die Mitgliederversammlung zu wählenden Versammlungsleiter geleitet.
( 6 ) Bei Beschlüssen und Abstimmungen entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder.
Bei Satzungsänderungen, die in der Einladung angekündigt sein müssen, ist die Stimmenmehrheit von 3/4 der Erschienenen und der schriftlichen Stimmabgabe erforderlich. Stimmenthaltungen gelten als Ablehnung.
( 7 ) Die Mitgliederversammlung beruft einen Schriftführer.
( 8 ) Der Schatzmeister erstattet zur Mitgliederversammlung den Kassenbericht.
( 9 ) Über den Ablauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen. Dieses ist vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen.

§ 10 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens
( 1 ) Im Falle der Auflösung des Vereins sind der Vorsitzende und der Stellvertreter gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren, falls die Mitgliederversammlung keine anderen Personen beruft.
( 2 ) Der Beschluss über die Auflösung des Vereins bedarf der Zustimmung von neun Zehnteln der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung.
( 3 ) Bei Auflösung des “Vereins der Schüler, Freunde und Förderer der Friedensschule - Mittelschule“ e.V. fällt das Vereinsvermögen mit Zustimmung der Anerkennungsbehörde an die Friedensschule Plauen, die es für Bildungs- und Erziehungszwecke der Schüler zu verwenden hat.

Gefasst durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 09.12.2009

_______________________________________________

Jedem (s)eine Chance!

Hallo! Du bist der

Besucher! Schön, dass du hier bist!

Druckversion | Sitemap
© Friedensschule Plauen - Oberschule